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Taxfree - Zoll



Taxfree


DK Für Bürger der EU besteht keine Möglichkeit, die dänische Mehrwertsteuer (25%) erstattet zu bekommen.

NO Beim Einkauf im Wert von mind. NOK 310 ( bei Nahrungsmitteln von mind. NOK 280),- stellen viele Geschäfte "Tax-Free-Schecks" aus, mit denen an Flughäfen, auf Fähren und an größeren Grenzübergängen ein Teil der bezahlten Mehrwertsteuer des Endpreises zurückvergütet wird.
Die Ware darf nicht vor der Ausreise in Gebrauch genommen werden.
Bei der Ausreise gehen Sie mit dem Scheck, allen eingekauften Gegenständen und Ihrem Ausweis zum Tax-Free-Schalter.
Informationen über: Global Refund Norge AS
Postboks 48
N-1322 Østerås
Tel. +47-67156010
Fax +47-67156029
www.globalrefund.com

SE Nur Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU können in Schweden mehrwertsteuerfrei einkaufen.
Prozedere siehe Norwegen. Internet-Infos über:
www.globalrefund.com
Tel. +46-30055400
Fax +46-30012766

FI Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU-Länder können in Finnland mehrwertsteuerfrei einkaufen. Die mit dem Tax-Free-Symbol gekennzeichneten Geschäfte stellen für Einkäufe ab ca. EUR 40,- Schecks über den Steuerbetrag (12-16%) aus, der in dem zuletzt besuchten EU-Land bei der Ausreise bar ausgezahlt wird. Internet-Infos über:
www.globalrefund.com
Tel. +358-961329600
Fax +358-961329675

IS Ausländischen Kunden werden bis zu 15% des Einzelhandelspreises zurückerstattet, vorausgesetzt sie reisen nicht später als 3 Monate nach den Warenerwerb von Island ab.
Die Einkaufssumme einschließlich MWSt. muss mindestens ISK 4.000,- auf derselben Quittung betragen. Außerdem müssen die Waren, abgesehen von Wollwaren, originalverpackt sein. Waren müssen am Zoll vorgezeigt werden bei einem Betrag von mehr als 40.00 ISK.
Global Refund Iceland HF
Saetuni
IS-105 Reykjavík
Tel. +354-5552833
Fax +354-5552823
www.globalrefund.com

 

 

Telefonieren


Telefonauskunft in Skandinavien: 180

Von + + nach

DK
0045
+
achtstellige Rufnummer.


NO

0047

+

achtstellige Rufnummer.



SE

0046

+

Ortsnetzkennzahl ohne 0

+

Rufnummer.

FI

00358

+

Regionalnetzkennzahl ohne 0

+

Rufnummer.

IS

00354

+

siebenstellige Nummer.




Von DK + NO + SE + FI + IS nach

0049
+
Ortskennzahl ohne 0
+
Rufnummer.

0041

+

Ortskennzahl ohne 0

+

Rufnummer.

0043

+

Ortskennzahl ohne 0

+

Rufnummer.



Trinkgeld


DK In Dänemark sind Trinkgelder nicht üblich.

NO Bei einem Restaurantbesuch ist es recht üblich, die Summe aufzurunden. Auch dem Taxifahrer kann man ein kleines Trinkgeld geben. Ansonsten wird kein Trinkgeld erwartet.

SE In Restaurants und Kneipen ist es üblich, den Betrag aufzurunden. Ebenso beim Taxifahren, nicht aber beim Friseur.

FI Nur Gepäckträger erwarten ein Trinkgeld. In Hotel- und Restaurantpreisen ist die Bedienung inbegriffen. Garderobengeld in Restaurants ca. Euro 1,20,-.

IS Trinkgelder sind in Island grundsätzlich nicht üblich.

 

Unterkunft


Siehe auch Hotels, Jugendherbergen, Ferienhäuser/Hütten.

In ganz Skandinavien ist fast jede Art von Unterkunft möglich - vom Zelt bis zum Luxushotel. Eine skandinavische Spezialität sind die sog. hytter/stugor, Ferienbungalows oder -häuser aller Standards, Lagen und Preiskategorien. Erkundigen Sie sich bei den Fremdenverkehrsämtern und in Reisebüros nach den aktuellen Katalogen.

DK Appartement, Bauernhof, Privatzimmer ("Room", "Zimmer"),
Kro (Landgasthöfe mit z.T. langer Tradition)

NO Appartement, Pensjon (Pension), Gjestgiveri (Gasthaus), Fjellstue (Berggasthof), Turiststasjon, Turistheim, Gård (Hof), Seter (Almhaus), Rorbu (Fischerhütte), private Unterkünfte. Oft Schild an der Straße "Rom" oder "Hytte".

SE Appartement, Bauernhof, Pensjonat (einfaches Hotel), STF-Fjällstation (Berggasthof), Kurhotels (Spa), Gesundheitszentren. Oft Schild an der Straße "rum" oder "stuga".

FI Appartement, Bauernhof (mit Sauna), Kur- und Fitnesszentren, Sommerhotels, Fremdenheime, Finnhostels, B&B, Feriendörfer.

IS Appartement, Bauernhof, Privatunterkünfte, Sommerhotels, Edda-Hotels.

 

Zeitungen


DK + NO + SE + FI + IS Deutsche Zeitungen und Zeitschriften sowie einige österreichische und Schweizer Blätter sind besonders in den Sommermonaten häufig an größeren Kiosken (z.B. an Bahnhöfen, Flughäfen) erhältlich.

Zoll / Einfuhrbestimmungen


Siehe auch "Geld/Devisen".

DK Gegenstände für den pers. Gebrauch (Sport-, Fotoausrüstung, Fahrräder, Radios, Videokameras, PC, Fernseher usw.) können ohne Formalitäten zollfrei eingeführt werden.
Alkohol: Beschränkung nur bei Spirituosen (>22 Vol%) auf 1,0 l ab 18 J.
Tabak: 400 g oder 300 Zigaretten.
Waffen: EU-Bürger mit einem europäischen Waffenpass können ihre Schusswaffe und dazugehörige Munition einführen, wenn sie eine Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb vorweisen können und die Wiedereinfuhr der Waffe nicht verboten ist.

NO Bei der Einreise nach Norwegen müssen Sie Ihre mitgebrachten Waren selbst angeben. Einfuhrverbot für: Eier und Kartoffeln, Pflanzen, Medikamente (außer für Eigenbedarf), Rauschgifte und Giftstoffe, Waffen, Munition und Sprengstoffe (außer für die Jagd), Ausrüstung für Krebsfang, Angelnetze.
Alkohol: 1 l Spirituosen + 1 l Wein + 2 l Bier oder nur 2 l Wein + 2 l Bier (Mindestalter 20 J. für Spirituosen über 22 Vol%). Alkoholika über 60% gelten als Rauschgift! Die Einfuhr ist verboten.
Tabak: 250 g oder 200 Zigaretten und 200 Blatt Zigarettenpapier.
Waffen: Um eigene Waffen nach Norwegen einzuführen, müssen Ausländer bei der Ankunft dem Zoll die Waffenlizenz des Heimatlandes vorlegen. Dabei muss eine doppelte Erklärung ausgestellt werden. Danach erhält man einen norwegischen Waffenschein für drei Monate.

SE Außer Spirituosen, Wein, Bier, Tabak und Reiseausrüstung, die einer besonderen Einfuhrbeschränkung unterliegen, dürfen Waren im Gesamtwert von max. SEK 1.700,- eingeführt werden. Zollfreie Lebensmittel pro Pers. über 12 J.: 15 kg.
Alkohol: 10l Spirituosen (>22%), 20l Spirituosen (<22%), 90l Wein, 110l Bier.(Zahlen gelten für EU-Bürger, Mindestalter 20 J.).
Tabak: 550 g oder 400 Zigaretten. Einfuhrverbot für Kartoffeln, Wurzelgemüse, Bohnen, Erbsen, Milch, Sahne, Quark, Frischkäse, Eier, Frischfleisch. Ungeöffnete Konserven sind erlaubt, nicht aber eingeschweißte und geräucherte Lebensmittel.
Waffen: Die Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr wird von der Polizeibehörde jenes Ortes erteilt, über den die Waffe eingeführt werden soll. Die Einfuhr der Waffe sollte frühzeitig mit dem schwedischen Jagdgastgeber vorbereitet und mindestens einen Monat vor Reiseantritt beantragt werden. Gebühr für die Genehmigung SEK 475,-.

FI Gegenstände für den eigenen Reisebedarf sowie Waren bis zu einem Wert von ca. EUR 185,- sind zollfrei. Lebensmittel aus der EU für den eigenen Gebrauch ohne Einschränkung. Beschränkung bei geschützten Pflanzen und Medikamenten.
Alkohol: 10 l Spirituosen (>22 Vol%) + 20 l Aperitif- und Schaumwein (< 22 Vol%) + 90 l Wein + 110 l Bier (Zahlen gelten für EU-Bürger, Mindestalter 20 J.).
Tabak: 400 g oder 300 Zigaretten.
Waffen: Sie benötigen eine Waffenlizenz aus Ihrem Heimatland oder eine Einfuhrgenehmigung der örtl. Polizei in Finnland. Sie erhalten dann eine Lizenz für drei Monate.

IS Die Einfuhr von ungekochten Lebensmitteln (Fleisch und andere Tierprodukte, sowie Produkte aus nicht sterilisierter Milch) ist verboten. Zollfrei dürfen andere Lebensmittel (inkl. Süßwaren) nur im Wert von ISK 4.000,-, bzw. im Gewicht von 3 kg eingeführt werden.
Alkohol: 1 l Spirituosen bis 47% und 1 l Wein bis 21% oder 6 l importiertes oder 8 l einheimisches Bier (ab 20 J.).
Tabak: 250 g oder 200 Zigaretten (ab 16 J.).