Jagd
Zur Einfuhr persönlicher Waffen siehe A-Z unter "Zoll".
Das Jagen fällt in Skandinavien nicht unter das Jedermannsrecht - es gelten besondere Bestimmungen!
Wer in Dänemark auf Jagd gehen will, muss eine Erlaubnis des jeweiligen Grundeigentümers haben sowie einen dänischen Jagdschein (DKK 515,-).
Dieser ist zu beantragen bei:
- Jagttegn, Skov og Naturstyrelsen
Haraldsgade 53, lll
DK-2100 Kopenhagen Ø
Tel. 0045 - 39 47 20 00
Fax 0045 - 39 27 98 99
sns@sns.dk
www.sns.dkDem Antrag muß eine Kopie des gültigen deutschen Jagdscheines beigelegt werden.
In Norwegen muss in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers vorliegen, entweder er verpachtet sein Jagdrecht, oder er überträgt seinen Jagderlaubnisschein. Zusätzlich benötigt man: beglaubigte Fotokopie des heimischen Jagdscheins; über den Antrag entscheiden die "Staatlichen Forsten" (Statskog) mit den Bezirksverwaltungen (skogforvaltninger).
Qualifikationen und Bescheinigungen aus dem Heimatland müssen vorgelegt werden. Informationen:
- Direktoratet for Naturforvaltning
Tungasletta 2, N-7485 Trondheim
Tel. 0047 - 73 58 05 00, Fax 0047 - 73 58 05 01
service@dirnat.no, www.dirnat.no
Das Jagdrecht liegt beim Grundeigentümer. Der schwedische Grundbesitz befindet sich ungefähr zu gleichen Teilen in den Händen von Staat und Privatleuten (zuständig für die Verpachtung des Jagdrechtes). Da heute alle Jagdreviere in Schweden vergeben sind, kann man als Ausländer nur auf Einladung (Austauschjagd) oder als zahlender Gast an der Jagd teilnehmen. Zur Teilnahme an einer Elchjagd muß vorher oft eine Elchschießprüfung abgelegt werden. Jahresgebühr: Ca. SEK 200,-, kann bei allen Postämter entrichtet werden.
Jagdsaison: August bis Februar. Verlangen Sie beim schwedischen Fremdenverkehrsamt die 6-seitige Sonderbroschüre "Die Jagd in Schweden". Weitere Informationen bei:
- Svenska Jägareförbundet
Box 1, Rinkebysvängen70, S-16321 Spånga
Tel. 0046-87 95 33 00 Fax 0046-87 61 20 15
Die Jagdrechte liegen beim Grundeigentümer (in Süd- und Mittelfinnland sind es meistens private, in Nord- und Ostfinnland ist es der Staat). Das Jagen ist nur mit Genehmigung des Grundeigentümers und nur mit Begleitung eines Jagdführers erlaubt, der finnischer Staatsbürger ist. Die Jagdlizenz kostet ca. FIM 120,- und wird an Personen ausgehändigt, die eine ähnliche Lizenz aus ihrem Heimatland vorweisen können, ansonsten muß eine Jagdprüfung absolviert werden. Bei Teilnahme an Elchjagden muß eine Elchschießprüfung abgelegt werden.
Jagdsaison: ab September. Informationen:
- Metsästäjäin keskusjärjestö
(Zentralorganisation der Jäger)
FIN-01100 Itäsalmi
Tel. 00358 - 9-8 77 76 77
Fax 00358 - 9-8 77 76 17
mkj@riista.fi
www.riista.fi
Innenministerium Polizeiabteilung
Kirkkokatu 12, Postfach 257
FIN-00171 Helsinki
Tel. 00358-9-1 60 46 72
- Metsähallitus
(Amt für Staatswälder)
Vernissakatu 4, FIN-01300 Vantaa
Tel. 00358-9-205 64 100
Fax 00358-9-205 64 4234
www.metsa.fi
Naturdienste:
Tel. 00358-205 64 120
natureinfo@metsa.fi
Die Jagdsaison dauert in der Regel von Mitte August bis Dezember.
Weitere Informationen bei:
- Angling Club Lax-á
Vatnsendablelttur 181, 203 Kópavogur Iceland
Tel. 00354-5 57 61 00 Fax 00354-5 57 61 08
info@lax-a.is
www.lax-a.is
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